Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet: 3
MF=
60,98501 – 0,85831 ⋅ S + 0,16449 ⋅ F.
Dabei sind: 4
MF=
Geschätzter prozentualer Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers,
S=
Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, gemessen 7 cm seitlich der Trennlinie zwischen der zweit- und drittletzten Rippe,
F=
Dicke des Rückenmuskels in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie S gemessen.
Die Rückenspeckdicke und die Dicke des Rückenmuskels werden an Schweinehälften, die durch Spaltung des Schlachtkörpers längs der Wirbelsäule hergerichtet wurden, ermittelt (siehe Abbildung).
4 5Bei Klassifizierungsgeräten, die aufgrund der spezifischen biologischen Eigenschaften eines Schlachtkörpers die Dicke des Rückenmuskels nicht direkt bestimmen können, wird anstatt des Fleischmaßes F ersatzweise das Fleischmaß F* für die Berechnung des Muskelfleischanteils verwendet. 6F* wird wie folgt berechnet: 7
F*=
0,95 ⋅ G – 3.
Dabei sind: 8
F*=
Hilfsgröße zur Schätzung der Dicke des Rückenmuskels in mm,
G=
Gesamtmaß entspricht der Summe der Dicke des Rückenmuskels F und der Dicke des Zwischenrippengewebes Z (siehe Abbildung) und wird gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie S in mm gemessen.
Die mit Hilfe von F* geschätzten Muskelfleischanteile sind im Protokoll gemäß § 3 dieser Verordnung deutlich zu kennzeichnen.
8 9Messlinie im Kotelettquerschnitt zwischen der zweit- und drittletzten Rippe
Neugefasst durch Bek. v. 16.8.1990 I 1809;
zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 30.10.2024 I Nr. 342